Joda Kunststoffe für Dach & Wand

20 Joda ® Garantie Profilplatten GARANTIE Profilplatten BESCHRÄNKTE 10-JÄHRIGE HERSTELLERGARANTIE Definition Für „SUNTUF , SUNTUF UV2, gewelltes, transparentes oder transluzentes Polycarbonat (nachfolgend „das Produkt") übernimmt PALRAM Industries (1990) Ltd. (nachfolgend „der Hersteller"), vorbehaltlich anderer hierin enthaltener Bestimmungen, folgende Garantie: Umfang der Garantie Lichtdurchlässigkeit Das Produkt darf während eines Zeitraums von 10 Jahren ab dem unten definierten Datum des Inkrafttretens nicht mehr als 6 % seiner Lichtdurchlässigkeit (im Folgenden „Minderung") verlieren, und zwar als direkte und ausschließliche Folge der Einwirkung von Sonnenstrahlen (gemessen nach den in ASTM D-1003-77 festgelegten Verfahren). Farbe Das Produkt darf während eines Zeitraums von 10 Jahren ab dem unten definierten Datum des Inkrafttretens seine Gelbfärbung um nicht mehr als 10 Del- taeinheiten (im Folgenden „Minderung") verändern, und zwar als direkte und ausschließliche Folge der Einwirkung von Sonnenstrahlen (gemessen nach den in ASTM D-1003-77 festgelegten Verfahren). Zerbrechen Das Produkt darf weder aufgrund eines Verlustes seiner Stoßfestigkeit als direkte und ausschließliche Folge von Witterungseinflüssen noch als direkte und aus- schließliche Folge von Hagelkörnern mit einem Durchmesser von bis zu 25 mm (1“) und einer Geschwindigkeit von bis zu 20 m/s (44,7 mph) zerbrechen (Verlust der vorstehend genannten Fähigkeit im Folgenden „das Zerbrechen"). Übermäßiger Verlust der Stoßfestigkeit wird durch Prüfung gemäß ISO 6603/1-1985 (E) bzw. ASTM D-5628-95 Methode F an einer Probe des zerbrochenen Blechs ermittelt. Diese Garantie gilt nur für den Fall, dass die Probe spröde gebrochen ist und in diesem Zustand in einzelne Stücke (Splitter) zerfällt. Datum des Inkrafttretens Das Datum des Inkrafttretens ist das Datum der Herstellung des Produkts oder - falls dieses Datum nicht auf dem Produkt angegeben ist - das Datum, an dem das Produkt vom Hersteller erworben wurde. Beschränkungen Diese Garantie ist nur gültig, wenn das Produkt gemäß den schriftlichen Anweisungen des Herstellers behandelt, gelagert, gereinigt, installiert und gewartet wird. Garantieansprüche und Benachrichtigungen Jeder Garantieanspruch muss dem Hersteller innerhalb der Garantiezeit und unmittelbar nach dem Auftreten einer Minderung oder eines Zerbrechens schriftlich unter Beifügung des Original-Kaufbelegs und dieser Garantieerklärung mitgeteilt werden; der Anspruchsteller muss dem Hersteller gestatten, alle oder einzelne der betroffenen Bleche und den Einbauort selbst zu überprüfen, solange sich die Bleche noch in ihrer ursprünglichen Position befinden und nicht entfernt oder bewegt oder in irgendeiner Weise verändert wurden, und/oder die Bleche zur Prüfung an den Hersteller zurückschicken. Der Hersteller behält sich das Recht auf unabhängige Untersuchung der Ursache der Störung ausdrücklich vor.. Entschädigung Wenn ein Anspruch unter dieser beschränkten Garantie gerechtfertigt ist, wird der Hersteller dem Käufer ein kostenloses Ersatzprodukt zur Verfügung stellen oder nach seinem alleinigen Ermessen den ursprünglichen Kaufpreis, der an den Hersteller gezahlt wurde, oder einen Teil davon gemäß dem folgenden Zeitplan erstatten. Wenn der Hersteller innerhalb von 3 (drei) Jahren nach dem Datum des Inkrafttretens ordnungsgemäß über eine Minderung oder ein Zerbrechen informiert wird und ein Anspruch auf eine solche Minderung oder ein solches Zerbrechen ordnungsgemäß geltend gemacht und genehmigt wird, stellt der Hersteller kostenlos ein Ersatzprodukt zur Verfügung oder erstattet nach seinem alleinigen Ermessen den ursprünglichen Kaufpreis. Wenn der Hersteller nach mehr als 3 (drei) Jahren nach dem Datum des Inkrafttretens ordnungsgemäß über eine Minderung oder ein Zerbrechen informiert wird und ein Anspruch auf eine solche Minderung oder ein solches Zerbrechen ordnungsgemäß geltend gemacht und genehmigt wird, stellt der Hersteller kostenlos ein Ersatzprodukt zur Verfügung. Der vom Käufer zu zahlende Ersatzpreis beträgt 10 % des tatsächlichen Preises des Herstellers zum Zeitpunkt des Ersatzes, multipliziert mit der Anzahl der Jahre ab dem Datum des Inverkehrbringens bis zum Zeitpunkt des Ersatzes, jedoch höchstens 90 % des tatsächlichen Preises des Herstellers zum Zeitpunkt des Ersatzes. Der Hersteller kann nach eigenem Ermessen die Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis und dem oben genannten Ersatzpreis erstatten, anstatt ein Ersatzprodukt zu liefern. Die Haftung des Herstellers erstreckt sich nicht auf die Kosten für den Aus- und Einbau der Bleche. Gerichtsstand Diese beschränkte Garantie unterliegt den Gesetzen des deutschen Staates und ist nach diesen auszulegen. Die ausschließliche Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Kiel. DIESE BESCHRÄNKTE GARANTIE IST DIE EINZIGE GARANTIE DES HERSTELLERS FÜR DAS PRODUKT. ALLE ANDEREN DIREKTEN, INDIREKTEN ODER FOLGESCHÄDEN, UNABHÄNGIG VON IHRER URSACHE, SIND AUSDRÜCKLICH VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN. DIESE GARANTIE ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

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