Spitz Edelstahl

19 5.2. Zurückbehaltungsrechte können ebenfalls nur geltend gemacht werden, wenn diese rechtskräftig und/oder unbestritten sind. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen vor. Der Kunde haftet für die Dauer des Eigentums- vorbehaltes für alle Schäden und tritt entsprechende Versicherungsansprüche bereits im Voraus an uns ab. 6.2. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch einschließlich sämtlicher Saldoforderun- gen als Kontokorrent, die uns gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechts- grund, jetzt oder künftig zustehen. 6.3. Auf Verlangen werden wir Sicherheit nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. 6.4. Im Fall der Vermischung der noch nicht bezahlten Waren mit anderer Ware gleicher Art bewirkt ein entsprechendes Miteigentum von uns am Gesamtlager bis zum Zeitpunkt der vorliegenden Bezahlung. Soweit die von uns gelieferte Ware vor der Bezahlung be- und verarbeitet wird, wird die Be- und Verarbei- tung für uns vorgenommen. Ein Eigentumserwerb nach §950 BGB ist ausge- schlossen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Kunden, steht uns ein Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das Gleiche wie bei der Vorbehaltsware. 6.5. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Ge- schäftsverkehr zu verarbeiten oder unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in dessen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann dann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach- kommt. 6.6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichti- gen. 7. Mängelrügen / Mängelhaftung Vorbemerkungen Der verwendete Rohstoff Holz ist ein Naturprodukt. Die aufgrund der natürli- chen Eigenschaften des Holzes entstehenden Veränderungen stellen keine Mängel des Produktes dar. 71.1. Ist der Kunde Vollkaufmann, so gelten die Untersuchungs- und Rügepflich- ten des HGB. Alle anderen Kunden haben offensichtliche Mängel innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter detaillierter Angabe des geltend gemachten Mangels zu rügen. 7.1.2. Die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist in jedem Fall nach be- gonnener Be- bzw. Verarbeitung der Produkte ausgeschlossen. 7.2.1. Der Verkäufer kann nach seiner Wahl mangelhaft gelieferte Ware nach- bessern bzw. eine Ersatzlieferung vornehmen. 7.2.2. Wandlungs- und Schadensersatzansprüche sind soweit gesetzlich zuläs- sig abbedungen. 7.2.3. Das Recht des Kunden, Ansprüche als Mängel geltend zu machen, ver- jährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der Übergabe der Ware an in 6 Monaten. 7.2.4. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung, nicht fachgemäße Be- und Verarbeitung, sowie unsachgemäße Klimatisierung bei dem Kunden sowie bei Absatzmittlern und Endkunden entstehen. 7.2.5. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinen- den Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständi- gung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, ansonsten sind wir von der Mängelbeseitigung befreit. 8. Erfüllungsort Erfüllungsort für Zahlungen ist Bernau. Erfüllungsort für Lieferungen ist der Versandort. 9. Verbindlichkeit Der Vertrag bleibt auch bei rechtlichem Unwirksamwerden einzelner Punkte in seinen Bedingungen verbindlich. Dies gilt auch für diese Lieferungs- und Zah- lungsbedingungen. Gerichtstand: Ist der Kunde Vollkaufmann, so wird hiermit als alleiniger Gerichtsstand das Amtsgericht St. Blasien vereinbart. Für alle Fälle gilt Deutsches Recht als ver- einbart.

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