SÜHAC - Technische Informationen

51 50 Gesetzliche Grundlagen Feuerschutz nach DIN EN 1634 Schritt für Schritt werden die in Deutschland geltenden DIN-Normen an europaweit geltende DIN-EN-Normen angepasst. Für die Prüfung von Feuerschutztüren gibt es bereits die neue europäische Norm DIN EN 1634-1, nach der PRÜM-Feuer- schutztüren heute schon geprüft werden. Im Vergleich zur deutschen Norm DIN 4102-5 wurden die Prüfbedingungen deutlich verschärft, so dass die Feuerschutztür aufwendiger konstruiert werden muss als zuvor. Bis die neue europäische Norm komplett eingeführt und in das deutsche Baurecht integriert ist, wird noch eine gewisse Zeit vergehen, doch PRÜM setzt schon jetzt alles daran, für die Umstellung bestens vorbereitet zu sein. Feuerschutz nach DIN 4102 Zurzeit gilt für Feuerschutztüren in Deutschland noch die DIN 4102, die in allen Bundesländern eingeführt ist. In der DIN 4102 werden »Feuerschutzabschlüsse« wie folgt definiert: »Feuerschutzabschlüsse sind selbstschließende Türen und selbst- schließende Abschlüsse wie Klappen und Tore, die dazu bestimmt sind, im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden oder Decken zu verhindern.« Bei der Planung von Gebäuden müssen gewisse Richtlinien, Vorschriften und Bestimmungen beachtet werden, insbesondere die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer sowie verschiedene Richtlinien und Verordnungen (z.B. Arbeitsstätten- verordnung, Gaststättenrichtlinien). Dauerfunktion und Rauchschutz Weitere Grundvoraussetzungen zur Erteilung einer »Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung« ist eine Dauerfunktionsprüfung nach DIN 4102-18 des jeweiligen Feuerschutzelements (zukünftig EN 1191). Bei der Dauerfunktion muss ein Türelement insgesamt 200.000 Öffnungszyklen standhalten, ohne dass Türblatt, Zarge oder die Beschlagsteile eine Funktionsbeein- trächtigung erleiden. Die Funktion »Rauchschutz« ist bei Feuerschutztüren nicht zwingend vorgeschrieben, aber optional möglich. Bei einem Großteil der Feuerschutztüren wird auch eine Rauchschutzfunktion gewünscht. Die Rauchschutzprüfung wird ebenfalls an einem kompletten Element durchgeführt, das entsprechende Kriterien nach DIN 18095 erfüllen muss (zukünftig EN 1634-3). Weitere Informationen sind im Kapitel »Rauchschutz« zu finden. Weil wir heute schon an die Standards von morgen denken, sind alle PRÜM-Feuerschutztüren nach der neuen europäischen Norm DIN EN 1634-1 geprüft. Sie können sich also auf eine aufwendig konstruierte Sicherheitstür verlassen – und schöne Momente entspannt genießen. Alle Feuerschutztüren aus Holz und Holzwerkstoffen sind »nicht geregelte Bauprodukte«, für die ein Nachweis in Form einer »Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung« geführt werden muss. Die »Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung« wird vom DIBt in Berlin aufgrund durchgeführter Feuerschutzprüfungen in Zusammenarbeit mit den Prüfinstituten erteilt. Eine Fremdüber- wachung im Betrieb sorgt während der Gültigkeitsdauer der Zulassung für eine gleichbleibende Qualität der Feuerschutztüren. Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 Feuerwiderstandsklasse Feuerwiderstand [min] Bezeichnung T30 > 30 feuerhemmend T60 > 60 hochfeuerhemmend T90 > 90 feuerbeständig FEUERSCHUTZ

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