SÜHAC - Technische Informationen
6 7 Technische Informationen Was ist Barrierefreiheit? Dieser Begriff bezeichnet die Gestaltung der baulichen Umwelt, sodass sie von Menschen mit Behinderung und von älteren Menschen in derselben Weise genutzt werden kann wie von Menschen ohne Beeinträchtigungen. Weiterhin bezieht sich die Barrierefreiheit nicht nur auf Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen, sondern auch auf Personen mit Kleinkindern oder besonderer Körpergröße und -form. Anforderungen an barrierefreie Türen Kontrastreiche Gestaltung Mit Einführung der DIN 18040-Teil 1/2 werden kontrastreiche Gestaltungen, zur Unterstützung der Orientierung Pflicht. Die Türen müssen deutlich wahrnehmbar und zu erkennen sein, damit es auch sehgeschwächten Menschen ermöglicht wird, diese prob- lemlos zu bedienen. Speziell für Personen mit sensorischen Einschränkungen ist die Farbgebung der Zargen, im Vergleich zu den umgebenen Flächen, beispielsweise Wandfläche, hervorzuheben. Die Bedienelemente, wie z.B. ein Türdrücker, sollte sich entspre- chend farblich vom Türblatt abheben. Transparente Glaswände, Ganzglastüren und großflächig verglaste Türen sind mit zwei, mindestens 8 cm breiten Sicherheitsmar- kierungen in Streifenform bzw. aus einzelnen Elementen (Flächenanteil mindestens 50 % eines Streifens) zu versehen. Diese müs- sen in einer Höhe von 40 cm bis 70 cm und von 120 cm bis 160 cm über OFF (Oberkante fertiger Fußboden) angebracht werden. Allgemeine Anforderungen Barrierefreiheit berücksichtigt die Bedürfnisse aller Menschen, die von älteren Menschen, Menschen mit kurzfristigem und längerem Handicap oder Personen mit Kleinkindern. Sorgen Sie geschickt vor und befreien Sie Ihr Heim von unnötigen Tür-Barrieren, damit Sie in jeder Lebenslage selbst- bestimmend wohnen können. BARRIEREFREIHEIT Menschen mit körperlichen Einschränkungen, sollten ausreichende vor, hinter und seitlich von Drehflügeltüren haben. Die Bewegu gsfläche vor Drehflügeltüren muss entsprech nd der DIN 18040 Aufschlagseite 150 cm x 150 cm und d 120 cm (siehe Abbildung ausreichender Freiraum für die Bewegungsabläufe gewährleistet wird. Bei elektrischen Rollstühlen kö größere Flächen erforderlich werden. Die seitlichen Bewegungsflächen (die neben den Türen liegen) von 50 cm vom Griff bis zur Raumecke betragen (sieh sowie temporären Bewegungsflächen -Teil 1/ Teil 2 auf der er Falzseite 150 cm x 6) betragen, damit ein nnen in den Raumecken müssen einen Mindestabstand e Abbildung 6). Abbildung 6 Quelle: Eigene Darstellung Bewegungsfläche Drehflügeltür Für Menschen mit motorischen Einschränkungen, sollten ausreichende Bewegungsflächen vor, hinter und seitlich von Schiebetüren vorhanden sein Schiebetüren, bieten für alle Menschen den Sicherheitsvorteil, dass die Türblätter im geöffneten Zustand, nicht in die Bewegungsflächen hineinragen. Dadurch gewährleisten sie gerade für motorisch eingeschränkte Menschen mehr Bedienkomfort. Die Bewegungsfläche bei Schiebetüren muss entsprech der Falz- sowie Aufdeckseite, eine Breite von aufweisen (siehe Abbildung 9). gewährleistet. . end der DIN 18040 190 cm und eine Tiefe von So ist ein ausreichender Freiraum für die Bewegungs Abbildung 9 Bewegungsfläche Schiebetür Quelle: Eigene Darstellung -Teil 1/ Teil 2 auf 120 cm abläufe Bewegungsfläche Drehflügeltür Bewegungsfläche Schiebetür ≥ 190 cm ≥ 120 cm ≥ 120 cm ≥ 150 cm ≥ 150 cm ≥ 150 cm ≥ 90 cm ≥ 120 cm ≥ 190 cm ≥ 90 cm ≥ 50 cm ≥ 50 cm 8 14 ≥ 50 cm Anforderungen Lichte Öffnungsmaße Bewegungsflächen Türaufschlag Drehflügeltüren • Heime, Wohnheime, Tagestätten, Wohnungen: 90 cm Breite • Pflegeheimen, Krankenhäuser: 125 cm Breite • bei allen Einrichtungen: 205 cm Höhe • auf der Aufschlagseite 150 cm x 150 cm • auf der Falzseite 150 cm x 120 cm • Abstand vom Griff bis zur Raumecke: ≥ 50 cm • Türen zu rollstuhlgerechten Sanitärräumen müssen nach außen aufschlagen • im Notfall von außen entriegelbar • Bei Rettungswegen Aufschlag in Fluchtrichtung Schiebetüren • Heime, Wohnheime, Tagesstätten, Wohnungen: 90 cm Breite • Pflegeheimen, Krankenhäuser: 125 cm Breite • bei allen Einrichtungen: 205 cm Höhe • auf beiden Seiten: ≥190 cm breite/≥ 120 cm Tiefe • Abstand vom Griff bis zur Raumecke: ≥ 50 cm. –
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