SÜHAC - Technische Informationen

63 62 Gesetzliche Grundlagen Prüfung von Rauchschutztüren Die Prüfung von Rauchschutztüren erfolgt nach DIN 18095 (Rauchschutz) und DIN 4102-18 (Dauerfunktion). In allen Bun- desländern wurde die DIN 18095 als technische Baubestimmung baurechtlich eingeführt. Während der Prüfung wird die Luft im Prüfraum auf 200°C erhitzt und ein definierter Überdruck von 50 Pascal erzeugt. Unter diesen Bedingungen dürfen gewisse Leckraten nicht überschritten werden (1-flügelig 20m³/h – 2-flügelig: 30m³/h), um die Rauchschutzprüfung zu bestehen. Bei der Dauerfunktion muss ein Türelement insgesamt 200.000 Öffnungszyklen standhalten, ohne dass Türblatt, Zarge oder die Beschlagsteile eine Funktionsbeeinträchtigung erleiden. Nach der erfolgreichen Rauchschutz- und Dauerfunktionsprüfung wird dem Antragsteller ein »Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis« von der anerkannten Prüfstelle ausgestellt. Lt. DIN 18095 müssen alle Rauchschutztüren mit einem Kennzeichnungsschild versehen werden. Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis bei PRÜM PRÜM besitzt zurzeit zwei gültige »Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse« für Rauchschutztüren: à P-5011 DMT DO – Rauchschutztür Typ »RD-40« à P-14-000103-PRO1 ift (AbP-C05-01-de-01) – Rauchschutztür mit Einbruchschutz Typ »EH-RD« Lieferumfang und Bestimmungen bei Rauchschutztüren Hersteller von Rauchschutztüren sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein funktionsfähiges Rauchschutzelement auszuliefern, zum Lieferumfang gehören die folgenden Teile: à Türblatt à Zarge à Türschließer à Türdrückergarnitur à Bänder, Schloss, Schließblech à Montageanleitung, Prüfzeugnis Bezeichnung von Rauchschutztüren Nach DIN 18095 werden Rauchschutztüren in 1- und 2-flügelige Türen unterschieden: à Rauchschutztür (RS), 1-flügelige Tür nach DIN 18095 – RS-1 à Rauchschutztür (RS), 2-flügelige Tür nach DIN 18095 – RS-2 Unsere geprüften PRÜM-Rauchschutztüren erfüllen selbstver- ständlich die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards für Rauchschutz und Dauerfunktion. Ihr Architekt oder Feuerschutz- beauftragter berät Sie zum Einsatz von Rauchschutztüren in Ihrem Gebäude. RAUCHSCHUTZ

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