SÜHAC - Technische Informationen

71 70 In Krankenhäusern, Arztpraxen und kerntechnischen Anlagen: Unsere Strahlenschutztüren bieten insbesondere dem Personal zuverlässigen Schutz vor Strahlungsrisiken. Technische Informationen Was ist Strahlung Der Begriff Strahlung bezeichnet die Ausbreitung von Teilchen oder Wellen. Trifft die Strahlung auf ein Hindernis, wird sie entweder absorbiert, unbeeinflusst hindurch gelassen, gestreut oder reflektiert. Röntgenstrahlung bezeichnet elektromagnetische Wellen mit Photonenenergien und wurde am 8. November 1895 von Wilhelm Conrad Röntgen entdeckt und trägt ihren Namen im deutsch- sprachigen sowie fast im gesamten mittel- und osteuropäischen Raum zu seinen Ehren. Strahlenschutz Unter Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen der Strahlung aus natür- lichen und künstlichen Strahlenquellen. Der Strahlenschutz ist insbesondere wichtig für das Personal kerntechnischer Anlagen wie zum Beispiel Kernkraftwerke und im Bereich der Medizin, insbesondere in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie. Um die Ziele des Strahlenschutzes zu erreichen, hat die IAEA zehn Fundamental Safety Principles zusammengefasst und 2006 vorge- stellt. Dieses Dokument wurde für sämtliche EU-Staaten als verbindlich eingestuft. Beispiele: à Es dürfen keine Strahlungsrisiken ohne einen daraus resultierenden überwiegend positiven Nutzen entstehen. à Alle Strahlenexpositionen oder Strahlungsrisiken müssen so niedrig wie vernünftigerweise möglich gehalten werden. à Die Strahlendosis soll die für die jeweiligen Bedingungen festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten. à Vorbereitungen müssen getätigt werden, um Notfallschutzmaßnahmen auszulösen und durchführen zu können. à Der Schutz vor bestehenden oder unregulierten Strahlungsrisiken muss verantwortbar sein und optimiert werden. Gesetzliche Grundlagen Zum Schutz vor Strahlung wurden in Deutschland verschiedene Gesetze, Richtlinien und DIN-Normen verabschiedet, die beachtet werden müssen. à Atomgesetz (AtG) à Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) à Röntgenverordnung (RöV) à Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) à Strahlenschutztüren - DIN 6834 – Teil 1 – 5 STRAHLENSCHUTZ

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