SÜHAC - Technische Informationen
8 9 Gesetzliche Grundlagen Rahmenbedingungen für barrierefreies Bauen Neben den gesetzlichen Bestimmungen sind auch DIN-Normen bei der „barrierefreien Planung“ und Ausführung von Gebäu- den zu beachten. „Barrierefreies Bauen“ ist in Deutschland durch die neuen Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-2 definiert. Die beiden Normen wurden bereits in die „Musterliste der technischen Baubestimmungen“ des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) aufgenommen und haben die bis dahin enthaltenen Normen DIN 18024-2 und DIN 18025-1 und -2 abgelöst. Als technische Regeln erhielten sie mit der Aufnahme in die jeweiligen Landesbauverordnungen bauaufsichtliche Gültigkeit. Allgemeine Bestimmungen Bestimmungen Erläuterungen Leibungstiefe Die Leibungstiefe bei Dreh-, Schiebe- und Raumspartüren dürfen nach DIM 18040 nicht größer als 26 cm sein (entspricht Wandstärke). Bei größeren Leibungstiefen ist eine abgeschrägte Zarge oder eine Automatisierung der Tür erforderlich Türen Bedienkräfte Das Öffnen und Schließen von Türen muss auch mit geringem Kraftaufwand möglich sein. Das wird erreicht mit den Bedienkräften und -momenten der Klasse 3 nach DIN EN 12217, z. B. 25 N zum Öffnen des Türblatts bei Drehtüren und Schiebetüren. Wenn die maximalen Bedienkräfte überschritten werden, sind automatische Türsysteme notwendig. Schwellen Sowohl für öffentliche Gebäude, als auch für barrierefreie Wohnungen, fordert die DIN 18040 Teil 1 und Teil 2, dass grundsätzlich Schwellen zu vermeiden sind. Dies gilt gerade für Personen mit motorischen Einschränkungen. Ist dies nicht umsetzbar bzw. die Schwelle nicht vermeidbar, so dürfen Türschwellen max. 2 cm betragen. Bedien- vorrichtungen Damit die Türen problemlos genutzt werden können, wird eine Bedienhöhe nach DIN 18040 Teil 1 und 2, von 85 cm über OFF (gemessen von Oberkante fertiger Fußboden bis Mitte Drückernuss) gefordert. Bei Türen, die nicht speziell für Rollstuhlfahrer vorgesehen sind, ist es sinnvoll die Standardhöhe von 105 cm nach DIN 18101 am Türdrücker einzuhalten. Sie ist besonders für größere sowie Menschen mit Rückenleiden komfortabler. Taster Ein Taster für ein automatisches Öffnungssystem muss in einer Höhe (Tastermitte) von 85 cm über OFF (Oberkante fertiger Fußboden) angebracht werden. Menschen mit motorischen Einschränkungen, wie z.B. Rollstuhlfahrer, benötigen für die Betätigung von Tastern einen seitlichen Abstand von mindestens 50 cm zu Wänden und bauseitigen Einrichtungen. Spione Ein Spion ist in einer Höhe von ca. 120 cm über OFF (Oberkante fertiger Fußboden) anzubringen. Barrierefreiheit betreffende DIN-Normen à DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen“-Planungsgrundlagen: Öffentlich zugängliche Gebäude à DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen“-Planungsgrundlagen: Wohnungen à DIN 18101: Türen für Wohnungsbau (Wohnungsbau, Türblattgrößen, Bandsitz und Schlosssitz, gegenseitige Abhängigkeit der Maße) à DIN EN 12217: Türen-Bedienungskräfte-Anforderungen und Klassifizierungen Intelligente Tür- und Beschlaglösungen von PRÜM sorgen für barrierefreies Wohnen im eigenen Heim und ermöglichen Ihnen so die uneingeschränkte Teilnahme am öffentlichen Leben. Beseitigen auch Sie Barrieren in Ihrer Wohnung – PRÜM-Türenlösungen helfen Ihnen dabei. BARRIEREFREIHEIT
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